Grillkurs "Selektion aus Weber’s Grillbibel Vol 2" am Mi. 08. Juni 2022 von 18:00-22:00

Artikel-Nr.: Grillkurs Weber-05

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Am Weber Grillkurs "Selektion aus Weber’s Grillbibel Vol 2" am Mi. 08. Juni 2022 von 18:00-22:00" 
mit 7-Gängen zeigen wir Dir die Kunst des Premium Grillierens. Erlebe Grillgenuss vom Holzkohle-, Gas- oder auch Elektrogrill an der Seite eines Weber-Grillmeisters. 
Erfahre an einem Abend alle Grundlagen rund um das Thema Grillieren.
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen beschränkt und findet gemäss untenstehenden Bedingungen ab 12 Personen statt.

Inbegriffen sind:
alle Speisen, eine Urkunde, das Rezeptheft und die Grillschürze, sowie Getränke in verzehrüblichen Mengen.

Kursinhalt:

  • Die gesunde Zubereitung von Speisen auf dem Grill
  • Das stressfreie Grillieren
  • Die verschiedenen Grillmethoden
  • Das Grillieren mit geschlossenem Deckel
  • Wichtige Tipps rund um das BBQ

Menu (Die Speisen können sich je nach Saison etwas ändern)

Passend zu Weber's Grillbibel Vol. 2 haben wir einen Kurs aus diversen köstlichen Rezepten zusammengestellt. Auch mit diesem Menü zeigen wir eine perfekte Vielfältigkeit der Möglichkeiten auf.
Wende verschiedene Grilltechniken an, bringe dein Know-how mit und sei bereit zu erfahren, was noch möglich ist.
Diese Rezeptbroschüre ist eine Anleitung für die Zubereitung eines rundum stimmigen und köstlichen Menüs.

VORSPEISE 
Garnelenspiesse mit Estragon und Senf
Exotische Salsa

HAUPTSPEISE 
Marinierte Hühnerkeule
Grüner Spargel mit Sweet-Chili-Glasur
Cashew-Jasmin-Reis

SNACKS 
Baby Back Ribs mit süsslicher BBQ-Sauce
Steaks mit Meerrettichkruste

DESSERT 
Pfirsich-Blaubeeren-Cobbler

 

Teilnahme- und Stornierungsbedingungen Weber Grillkurs

Seminargebühr/Zahlungsmodalitäten/Stornierung
(1) Die Höhe der Seminargebühr kann je nach Art des Weber-Grillkurses abweichen. Die Seminargebühr ist dem konkreten Angebot auf der Website zu entnehmen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Die Seminargebühr beinhaltet keine sonstigen Aufwendungen des Teilnehmers (bspw. Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung / Verpflegung im Hotel).
(3) Die Zahlung der Seminargebühr kann variieren und erfolgt wahlweise per Bankeinzug, mittels Kreditkarte oder weiteren bei der Bestellung angegebenen Zahlungsarten. Weber behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschliessen. Weitere Informationen zu den einzelnen Zahlungsbedingungen finden sich auf unserer Website unter weber.com unter „Zahlungsarten“.
(4) Die Teilnahme am Weber-Grillkurs ist nur nach vorheriger Zahlung der Seminargebühr möglich.
(5) Die Stornierung muss bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei Weber vorliegen. Nach Ablauf der Frist findet keine Rückerstattung der Seminargebühr statt.
(6) Umbuchungen von Weber-Grillkursen sind nicht möglich. Sollte ein Weber-Grillkurs storniert werden, werden die Kosten für den Weber-Grillkurs erstattet und der Teilnehmer muss den neuen Weber-Grillkurs über das Bestellsystem neu eingeben und buchen.
Veranstaltungsvoraussetzungen
(1) Weber-Grillkurse finden grundsätzlich nur statt, wenn sich mindestens 12 Personen für ein entsprechendes Seminar angemeldet haben. Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, entscheidet Weber darüber, ob die Veranstaltung dennoch stattfindet. Mindestteilnehmerzahlen können sich im Übrigen aus der Inhaltsbeschreibung eines konkreten Weber-Grillkurses ergeben. Soweit die Mindestteilnehmerzahl von oben genannter Zahl abweicht, gilt die Angabe innerhalb der Beschreibung des konkreten Weber-Grillkurses.
(2) Kommt ein Weber-Grillkurs nicht zustande, erstattet Weber bereits gezahlte Seminargebühren zurück. Alternativ hat der Teilnehmer die Wahl, ob er einen Weber-Grillkurs-Gutschein in Höhe des gebuchten Seminars erhalten möchte.
(3) Wird ein laufender Weber-Grillkurs aus von Weber zu vertretenden Gründen abgebrochen, wird die Seminargebühr zeitanteilig zurückgezahlt.
(4) Weber bzw. der Inhaber der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort behalten sich das Hausrecht vor. Beschreibungen und Bildmaterial zu den angebotenen Weber-Grillkursen auf den Websites, in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen stellen keine Zusicherung von Weber gegenüber dem Teilnehmer dar und werden nicht Inhalt des Vertrags.
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten u.ä. die ihn und auch weitere Teilnehmer des Weber-Grillkurses gefährden oder gefährden könnten, spätestens 5 Tage vor Beginn des Weber-Grillkurses gegenüber dem durchführenden Grill Academy Partner anzuzeigen. Weiter ist der Teilnehmer verpflichtet, weitere Teilnehmer, die er für den Weber Grillkurs angemeldet hat, anzuhalten, entsprechend gegenüber dem Grill Academy Partner anzuzeigen. Mit der Angabe der Allergien erklärt sich der jeweils Betroffene mit der Verarbeitung dieser Daten durch den Grill Academy Partner für den Zweck der Durchführung des Weber Grillkurses, einverstanden. Eine weitergehende Verarbeitung oder Weitergabe der Daten findet nicht statt.
Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Änderungen im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung und Abweichungen der Standorte bleiben vorbehalten, erfolgen jedoch nur, soweit sie notwendig sind und den Gesamtzuschnitt und die Erwartung des Teilnehmers des Weber-Grillkurses nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Im Falle einer wesentlichen Änderung eines Weber-Grillkurses ist der Teilnehmer, sofern dieser nicht bereits zeitlich vollständig am Weber-Grillkurs teilgenommen hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Seminargebühr wird, ggfs. anteilsmässig, zurückerstattet.
Haftungsbeschränkung
(1) Weber haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Regelungen nicht etwas Anderes ergibt. Die folgenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zwischen den Parteien an anderer Stelle vereinbart wurde.
(2) Die Haftung von Weber ist beschränkt auf Fälle rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit seitens von Weber oder deren Vertreter.
Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
Verschieben/Nichtdurchführen von Weber-Grillkursen
(1) Weber behält sich vor im Ausnahmefall den Weber-Grillkurs, aus Gründen die Weber nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere der Fall bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, kurzfristigem krankheitsbedingten Ausfall von Köchen, bzw. sonstigen für die Durchführung des Weber-Grillkurses wesentliche Personen oder höherer Gewalt.
(2) Soweit eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird der Weber-Grillkurs spätestens 10 Tage vor Beginn des Weber-Grillkurses abgesagt.
(3) Im Falle, dass der Weber-Grillkurs verschoben oder abgesagt wird, steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Seminargebühren werden vollständig zurückerstattet.
Beschreibungen der Erlebnisse / Darstellungen
(1) Die Beschreibung eines Weber-Grillkurses auf der Webseite ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung korrekt. Der Inhalt des durchgeführten Weber-Grillkurses kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen.
(2) Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Weber-Grillkurse dienen lediglich als Anhaltspunkt für den geplanten Zeitraum der Durchführung der Weber-Grillkurse. Geringfügige zeitliche Abweichungen hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Weber-Grillkurse sind daher möglich. Die auf der Weber-Website erfolgten Zeitangaben sind daher vor diesem Hintergrund unverbindlich und können variieren.
Bild- und Tonaufnahmen
Die Teilnehmer sind berechtigt, Fotografien im Rahmen des Weber-Grillkurses anzufertigen und auch zu privaten Zwecken zu veröffentlichen, sofern die hierauf erkennbar abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu erklärt haben. Weber kann für die allenfalls unrechtmässige Verwendung der Fotografien nicht verantwortlich bzw. haftbar gemacht werden. Das Anfertigen von Film- und Tonaufnahmen jeglicher Art ist untersagt, sofern nicht hierzu seitens Weber auf Anfrage im Einzelfall eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erteilt wird, die jedoch im freien Ermessen von Weber versagt werden kann.

 

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